Note sulla recidiva nel diritto penale romano

RANDAZZO, SALVATORE
2013-01-01

2013
Der Artikel nimmt die Reform des aktuellen italienischen Strafrechts im Bereich der Rückfalltaten durch das Gesetz Nr. 251 vom 5. Dezember 2005 zum Anlass, den Begriff und die Bedeutung der Rückfalltat im römischen Strafrecht neu zu hinterfragen. Die Analyse verschiedener römischrechtlicher Quellen, die die Rechtsfolgen der wiederholten Begehung von Straftaten thematisieren, zeigt, dass das römische Strafrecht noch kein allgemeines Institut der Rückfalltat im heutigen Sinne kannte. Allerdings weisen die einzelnen Straftatbestände, die eine Verschärfung der Strafe im Falle des wiederholten Gesetzesverstoßes vorsehen, durchaus Gemeinsamkeiten auf. Es handelt sich sämtlich um Delikte, deren Begehung als besondere Bedrohung des sozialen und politischen Friedens aufgefasst wurde (Aufstand, Piraterie, Fahnenflucht etc.). Die Verschärfung der Strafe im Falle der erneuten Begehung dieser als besonders sozialschädlich empfundenen Taten diente nicht nur repressiven Zwecken, sondern auch der Prävention weiterer solcher als besonders sozialschädlich empfundener Taten.
recidiva; diritto penale romano; circostanze del reato
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Utilizza questo identificativo per citare o creare un link a questo documento: https://hdl.handle.net/20.500.12572/358
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